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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfaßt werden.
Nach Abschluß des Reisevertrages sind 30% des Reisepreises, höchstens € 51,- fällig. Der Restbetrag ist nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt, Katalog, ect.) sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw Reisebestätigung).
Wir können vier Monate nach Vertragsschluß Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesatmpreises verlangen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsschluß nachweisbar und unvorhergeseehn erhöht haben. Bei Preiserhöhungen vier Monat nach Vertragsabschluß von mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind un den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
-BUSREISEN Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende Entschädigungen zu zahlen: bis 30 Tage vor Reisebeginn € 30,00 Bei Nichterscheinen am Abreisetag fallen 100 € Stornokosten an. - FLUGREISEN a) Bei Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises b) bei Flugpauschalreisen im Linienverkehr bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugnagn der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schrifliche Rücktritt empfohlen.
Verlangt der Reisende nach Vertragschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von € 30 verlangen, soweit er nciht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstlater durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
Der Reisende kann isch bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. b. Krankheit), so ost der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn eine Erstattung gestzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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| heute: | 3 |
| gestern: | 9 |
| diese Woche: | 60 |
| letzte Woche: | 148 |
| dieser Monat: | 411 |
| letzter Monat: | 598 |
| Total: | 7048 |